Kathrin Pantoi
Physiotherapie
Kathrin Pantoi
WILLKOMMEN
Über Mich
Nachdem ich 2018 meine Ausbildung zur Physiotheraupeutin in Traunstein an der Chiemseeschule Zimmermann abgeschlossen habe, konnte ich mir endlich meinen Traum erfüllen und Beruf und Hobby miteinander vereinen. Bewegung im Alltag sowie in der Freizeit ist mir sehr wichtig und auch ein großer Bestandteil meiner Arbeit in der Physiotherapie.
"Tough Situations build strong people"
Physiotherapie ist in der offiziellen Verordnung der ärztlichen Hilfe gleichgesetzt - das bedeutet:
Trotz der umfassenden Lockerungen der Corona-Maßnahmen bleibt die FFP2-Maskenpflicht im medizinischen Sektor erhalten.
Ich bitte euch auch weiterhin auf alle Maßnahmen zu achten, um gemeinsam diese Zeit zu meistern!
Ich freue mich auf Euch!
Behandlungsmethoden
Was Sie für eine Therapie benötigen:
Für eine physiotherapeutische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Der Verordnungsschein wird Ihnen von einem Facharzt oder einem praktischen Arzt ausgestellt.
Um mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger rückverrechnen zu können, muss die ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn chefärztlich bewilligt werden. Gerne übernehme ich für Sie diese Aufgabe.
Bitte nehmen Sie zur ersten Therapieeinheit mit:
- Verordnungsschein
- Falls vorhanden aktuelle Befunde und Röntgenbilder
- Bequeme Sportbekleidung und Sportschuhe
Sie bekommen von mir ein Leintuch und Handtuch für Ihre Therapieeinheit zur Verfügung gestellt.
Da ich Wahltherapeutin bin, erhalten Sie die Rechnung am Ende der Behandlungsserie.
Gegen Vorlage der Rechnung, des Zahlungsbelegs und des bewilligten Verordnungsscheins wird Ihnen vom Sozialversicherungsträger der entsprechende Anteil rückvergütet. Die Höhe der jeweiligen Erstattungsbeträge sehen Sie hier (Stand 01.01.2023 - Angaben ohne Gewähr):
ÖGK
PT1 … € 40,85
PT2 … € 54,47
BVAEK
PT1 … € 42,12
PT2 … € 56,13
SVS
PT1 … € 36,60 – 43,46
PT2 … € 48,80 – 57,95
Terminabsagen oder Verschiebungen müssen mindestens 48 h vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden.
Nicht zeitgerechte Absagen bzw. unentschuldigte Termine werden verrechnet und können beim Sozialversicherungsträger nicht geltend gemacht werden.